Das gewählte Schiedsgericht des Golfclub Böhmerwald ist laut § 15 der aktuellen Satzungen in allen Streitigkeiten aus den Clubverhältnissen zwischen den Mitgliedern oder zwischen Mitglieder und dem Vorstand zuständig. Das Schiedsgericht entscheidet im Sinne des Vereinsgesetzes. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand.

Das Schiedsgericht besteht aus jenen Vereinsmitgliedern, welche von der Generalversammlung für die Dauer von 3 Jahren gewählt wurden. Mitglieder des Vorstandes können nicht dem Schiedsgericht angehören. Seit der Wahl am 16.3.2018 sind folgende Personen Mitglied im Schiedsgericht des GC Böhmerwald:

  • Christine Resch (Aigen-Schlägl)
  • Rudolf Pöschl (Rohrbach)
  • Manfred Pühringer (Ulrichsberg)

Den Vorsitzenden wählen die 3 Mitglieder jeweils selbst und entscheiden mit einfacher Stimmenmehrheit, wobei auch der Vorsitzende mitzustimmen hat und das Schiedsgericht vollzählig sein muss. Die Entscheidung hat nach bestem Wissen und Gewissen zu erfolgen.

Entscheidungen des Schiedsgerichtes sind vereinsintern endgültig. Auf Bestimmungen dieser Satzung und insbesondere auf Vereinszweck und –ziel ist Bedacht zu nehmen.

 

Aktuelle Fälle

  • Keine