Liebe Mitglieder,

Laut unseren Statuten hat eine ordentliche Jahreshauptversammlung („Generalversammlung“) jährlich stattzufinden (siehe §13 Abs. 1 LINK)

Nachdem wir bereits den für März 2021 geplanten Termin wegen das damaligen Frühjahres-LockDowns verschieben mussten, zwingt uns der von der österreichischen Bundesregierung ab 22.11.2021 neuerlich verhängte österreichweite LockDown dazu, die für 10.12.2021 geplante Jahreshauptversammlung des Jahres 2021 abzusagen. 

Dies haben wir als Vorstand des GC Böhmerwald in Absprache mit den Gremien des Golfclub Böhmerwald (Rechnungsprüfer und Schiedsgericht) auch zum Wohle der Gesundheit unserer Mitglieder beschlossen.

Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahme! Sollte es die Situation zulassen, werden wir Mitte/Ende März die Jahreshauptversammlung für die Jahre 2021 und 2022 zusammenlegen und auch die Rechnungsprüfungen für die Jahre 2020 und 2021 erledigen. Vor allem bitten wir als Vereinsvorstand uns die Möglichkeit zu geben, noch bis zu diesem Datum im Amt zu bleiben. Hintergrund ist, dass innerhalb der für 10.12.2021 geplanten Generalversammlung auch die Neuwahl des gesamten Vorstandes, der Rechnungsprüfer und des Schiedgerichts angestanden wäre. Da dies jetzt nicht stattfinden kann, verlängert sich die Funktionsdauer aller Gremien bis zur nächsten ordentlichen Jahreshauptversammlung.

Etwaige Anträge an die Generalversammlung des Jahres 2021 bitten wir schriftlich dennoch bis spätestens 15.12.2021 an die eMail-Adresse vorstand@boehmerwaldgolf.at zu senden, damit der Vorstand die Bearbeitung vorbereiten kann und ein eventuell notwendiges Mitgliedervotum auf digitalem Wege durchführen könnte.

Bitte entschuldigt diese außertürliche Maßnahme und wir hoffen auf Euer Verständnis in diesen ungewöhnlichen Zeiten.

Wir wünschen allen unseren Mitgliedern viel Gesundheit und einen besinnlichen Advent!  

Ich verbleibe im Namen des Vorstandes
mit sportlichen Grüßen
Stephan Waltl (Präsident des Golfclub Böhmerwald)