Das Thema GRABENDES TIER oder TIERLÖCHER wird in den aktuellen OFFIZIELLEN GOLFREGELN im Punkt 16.1 UNGEWÖHNLICHE PLATZVERHÄLTNISSE (kurz: UPV) behandelt. Wir möchten für unsere Golfer an dieser Stelle eine der "abenteuerlichsten" Golfregeln ein wenig erläutern und folgende Fragen beantworten:
- "Was tun, wenn mein Golfball in einem Mausloch, an einem Maulwurfhügel oder ähnlichem liegt?",
- "Darf man den Ball besserlegen?",
- "Bekommt man dafür Strafschläge?"
Zuerst aber müssen wir die Frage klären:
- "Was ist denn ein Grabendes Tier?"
Gleich zu Beginn der Hinweis, dass der Begriff "grabendes Tier" oder "Erdgänge grabendes Tier" mit den Regeländerungen 2019 nicht mehr aktuell ist. Bis 2018 waren "grabende Tiere" zum Beispiel Kaninchen, Murmeltiere, Erdhörnchen, Salamander oder oben erwähnte Mäuse und Maulwürfe. Sollte ein Loch oder ungewöhnlich beschaffener Boden von einem Tier stammen, das keine natürlichen Erdgänge gräbt (z.B. von einem Hund oder von Raben die nach Engerlingen suchen und dazu das Fairway aufreissen), dann hat dies bis 2018 NICHT (!!) als ungewöhnlich beschaffener Boden gegolten. Ab 2019 fällt diese Einschränkung hinsichtlich der Tierart weg und Golfer dürfen von Löchern und Wühlspuren SÄMTLICHER TIERE (ausgenommen Insekten und Würmer) straflos den Ball wegdroppen. Gräben von Würmern, Insekten oder Ähnlichem gelten nach wie vor nicht (!!) als ungewöhnliche Platzverhältnisse. Dafür ist das aufgeworfene Material einfach zu gering.
Nehmen wir also an, dass unser Ball auf, an oder in der Nähe eines Maulfwurfhügels zu liegen gekommen ist. Die offziellen Golfregeln (#16) nennen diese Situation "Erleichterung von ungewöhnlichen Platzverhältnissen". Die Situation tritt immer dann ein, wenn ein Ball in einem solchen Umstand liegt, diesen berührt oder wenn durch diesen Umstand die Standposition des Spielers oder der Raum seines beabsichtigten Schwungs betroffen ist.
Das bedeutet, dass der Spieler den Ball straffrei von dem Maulwurfshügel entfernen kann, wenn:
- der Ball direkt am Hügel liegt,
- den Maulwurfshügel berührt,
- der Spieler in der Schwungbewegung vom Hügel gestört wird oder
- die gewöhnliche Standposition des Spielers nicht eingenommen werden kann, er also am Hügel stehen müsste, um schlagen zu können.
In all diesen Situationen wird der Ball zur Erleichterung aufgenommen und straflos innerhalb einer Schlägerlänge vom nächstgelegenen Punkt der vollständigen Erleichterung fallen gelassen ("aus Kniehöhe gedroppt").
Nicht erlaubt ist hingegen die Konstruktion eines ungewöhnlichen Platzverhältnisses, um sich eine straflose Erleichterung zu ergattern! Daher gilt, dass eine Behinderung durch ungewöhnliche Platzverhältnisse nur dann vorliegt, wenn folgende Fragen positiv bewertet werden können:
- Ist die geplante Spielrichtung unter den gegebenen Umständen plausibel?
- Passt die eingenommene Standposition zu dem von dem Spieler auch sonst üblicherweise eingenommenen Stand?
- Ist der Raum des beabsichtigten Schwungs mit der Simulation eines normalen Schwungs beschrieben worden oder versucht der Spieler, mit einem ungewöhnlichen Schwungradius oder einer ungewöhnlichen Schwungrichtung den ungewöhnlich beschaffenen Boden zu erreichen?
Beispiel: Der Ball kommt in der Nähe eines Maulfwurfhaufens zum liegen. Quer zur freien Spiellinie in Ruchtung Grün befindet sich nur ein schmaler Streifen Semirough. Der Ball ist spielbar und auch die übliche Standposition wird nicht von dem Maulfwurfshaufen gestört. Jetzt behauptet der Spieler statt Richtung Grün zu schlagen lieber zur Seite chippen zu wollen. Dadurch ändert sich die Spielrichtung und der Spieler müsste sich anders zum Ball stellen. Mit der neuen Standposition berührt er den Maulfurfshügel und er könnte auf die strafliose Erleichterung durch den jetzt "ungewöhnlich beschaffenen Boden" plädieren. Dies ist aber nicht (!!) zulässig, denn der "sichere Schlag auf das Fairway" ist unbegündet!
Ebenfalls muss das Tierloch das Primärhindernis sein, um eine straffreie Erleichterung zu erhalten. Es wäre also nicht erlaubt, dass wenn man den Ball in einen dichten Strauch gespielt hat und dieser dort auf einem Maulfwurfshügel liegt, dann die Schuld dem Tier in die Schuhe zu schieben, statt dem Strauch. In diesem Fall ist der Strauch das Haupthindernis und es gibt keine Erleichterung.
Eher selten, aber im Golf kann ja bekanntlich alles passieren, sind ungewöhnliche Platzverhältnisse durch ein Tier am Grün. Hier ist eine Behinderung auch dann gegeben, wenn sich am Grün zum Beispiel der Erdhaufen in der Puttlinie des Spielers befindet. Radikal anders ist es dagegen mit Bällen die in einer Penalty Area auf, in oder an einem Tierloch gefunden werden. Dort gibt es keinerlei Erleichterung und meistens empfiehlt es sich den Strafschlag ausserhalb der Penalty Area in Kauf zu nehmen.
Golfregel 16.2 kennt übrigens noch einen Sonderfall für Tiere! Hier wird das Thema Gefährdung durch Tiere behandelt. Die Golfregeln erwähnen namentlich Wespen, Alligatoren, Bären und Feuerameisen die einen Golfer ernsthaft verletzen könnten. Zum Glück haben wir nur selten Alligatoren und Bären im Böhmerwald - aber mann kann ja nie wissen. Eine straflose Erleichterung darf man in diesem fall nehmen, wenn es eindeutig unvernünftig ist, denn Ball aus dieser Situation zu spielen. Um ehrlich zu sein: wenn ein Bär in der Nähe ist, denken hoffentlich nur mehr wenige Golfer an das Golfspiel.
Wir erkennen, dass Tiere einen Einfluss auf das Golfspiel haben können! Wir im Golfpark mögen zwar auch grabende Tiere grundsätzlich sehr gerne, aber wir versuchen mit verschiedenen Aktionen das so zu regeln, dass sie nur dort graben, wo wir nicht Golf spielen und umgekehrt. Auch haben wir an mehreren Stellen Geifvögelparkplätze aufgestellt, seither hat sich die Zahl der Wühlmäuse auf natürliche Weise reduziert!