Der Vorgabenausschuss des Golfclub Böhmerwald ist ein Ausschuss, dessen Aufgabe es ist die Bestimmungen des ÖGV-Vorgabensystems umzusetzen und anzuwenden. Unser Vorgabenausschuss unterliegt der Überwachung durch den Österreichischen Golfverband (ÖGV).
In Zusammenarbeit mit dem Golfclub führt der Vorgabenausschuss für spielberechtigte Mitglieder die ÖGV-Vorgabe und ist berechtigt ein Vorgabenstammblatt gemäß den Vorschriften zu erstellen. Bei Clubwechsel übergibt der Vorgabenausschuss des bisherigen Clubs dem neuen Club das aktuelle Vorgabenstammblatt und der Ausschuss des neuen Clubs entscheidet über die Annahme.
Vor allem durch die ÖGV-weite Einführung des sogenannten Reduction-Only-Systems ab Handicap -26,5 ist die Zuständigkeit des Hcp-Ausschuss bzgl. Herauf- oder Herabsetzung von ÖGV-Vorgaben die einzige Möglichkeit das persönlich Handicap zu korrigieren. Weiters ist der Ausschuss für die Sperrung bzw. Aberkennung von ÖGV-Vorgaben zuständig und der Vorgabenausschuss hat das Recht, bevor ein vorgabenwirksames Wettspiel begonnen hat, dieses als "nicht vorgabenwirksam" zu erklären.
Der Vorgabenausschuss des GC Böhmerwald überprüft nach Abschluß der Saison die ÖGV Vorgaben der Mitglieder/Spielberechtigten, deren Vorgabe er führt. Er überprüft weiterhin, ob der Platz "vorgabenwirksam" ausgesteckt ist und nicht durch falsche Markierungen möglicherweise eine Vorgabenwirksamkeit nicht gegeben ist. Der Vorgabenausschuss ist in sofern weisungsberechtigt gegenüber den Cluborganen.
Aktuelle Ausschussmitglieder des GC Böhmerwald:
- Stefan Wuschko (Sportwart)
- Liesbeth Ortner
- Christian Resch